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Informationen für

AUSSTELLER

Werden Sie Aussteller auf der Internationalen Messe für exotische Tiere in Slowenien. Informieren Sie sich über die Anmeldung, Standpreise, Aufbauzeiten, erforderliche Dokumente und Teilnahmebedingungen.


Wichtige Informationen

Ausstelleranmeldung

Vor der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.


Allgemeine Messeordnung der SLO-EXO

Alle Aussteller der SLO-EXO sind verpflichtet, die allgemeinen Regeln der Messe einzuhalten.

Sicherheitsregeln

  • Das Öffnen von Käfigen oder Transportbehältern mit giftigen Tieren ist strengstens verboten.
  • Tiere und Ausrüstung müssen sicher aufgestellt und gesichert sein.
  • Die Teilnahme an der Messe erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Rauchen sowie das Betreten des Messegeländes mit offenen Getränken sind verboten.

Tierschutz

  • Das Berühren der Tiere ist verboten.
  • Tiere dürfen nicht aus Käfigen oder Transportbehältern genommen werden.
  • Käfige oder Transportbehälter dürfen nicht geöffnet werden.
  • Tiere dürfen das Messegelände nur in einem geeigneten Transportbehälter, beispielsweise einer Styroporbox, verlassen. Geeignete Transportbehälter können auf der Messe erworben werden.

Verkaufsstand

  • Ihr Verkaufsstand muss ordentlich und ansprechend gestaltet sein.
  • Vom Verkaufsstand dürfen keine unangenehmen Gerüche ausgehen.
  • Bringen Sie bei Bedarf zusätzliche Beleuchtung mit.
  • Bitte bringen Sie eine Tischdecke für Ihren Verkaufsstand mit.
  • Die Gesamthöhe des Verkaufsstands einschließlich des Tisches darf 1,8 m nicht überschreiten.
  • Hinter dem Verkaufstisch dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Ausnahmen gelten für Aussteller, die mehr als sechs Tische oder eine komplette Standinsel gemietet haben.
  • Vor dem Verkaufstisch dürfen keine Gegenstände aufgestellt werden. Ausnahmen gelten für Aussteller, die mehr als sechs Tische oder eine komplette Standinsel gemietet haben.

Verkaufsregeln

  • Tiere und Zubehör, die am Verkaufsstand nicht präsentiert werden, dürfen nicht verkauft werden. Von jeder angebotenen Tierart bzw. jedem angebotenen Produkt muss mindestens ein Exemplar am Stand ausgestellt sein.
  • Nach Beginn der Messe dürfen keine Tiere mehr in das Messegelände gebracht werden.
  • Der Verkauf vor Beginn der Messe ist strengstens untersagt.
  • Der Verkauf vor dem Messegelände ist strengstens untersagt.
  • Der Verkauf von Tieren oder Zubehör außerhalb des Verkaufsstands bzw. vor dem Messegelände ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von Tieren an Besucher unter 16 Jahren ist strengstens verboten.
  • Der Verkauf giftiger Tiere an Besucher unter 18 Jahren ist strengstens verboten.
  • Wenn Sie als Unternehmen an der Messe teilnehmen, müssen Sie über eine Registrierkasse verfügen.

Verantwortung der Aussteller

  • Jeder Aussteller ist selbst für sämtliche Materialien, Heizgeräte, Beleuchtung, Kabel sowie alle weiteren für den Messebetrieb erforderlichen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich.
  • Bei Schäden an Ausrüstung oder Tieren haftet die Person, die den Schaden verursacht hat.
  • Entweicht ein Tier und verursacht Verletzungen, Sachschäden oder andere rechtliche Folgen, haftet die verantwortliche Person.
  • Kann die verantwortliche Person nicht festgestellt werden, haftet der jeweilige Aussteller.
  • Werden Verletzungen durch den Kontakt mit einem Tier verursacht, einschließlich allergischer Reaktionen, Bissen oder vergleichbarer Vorfälle, trägt der Aussteller die daraus entstehenden Folgen.
  • Ein Aussteller, der Käfige oder Transportbehälter mit giftigen Tieren öffnet, wird unverzüglich von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Ausnahmen

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.

Weitere Informationen zur SLO-EXO

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anmeldung auch auf den folgenden allgemeinen Informationsseiten zur Veranstaltung:

Verpflichtende Standbuchung

Bei der Anmeldung müssen Sie eine Standfläche auswählen und die Anzahl der benötigten Verkaufstische angeben.

Inventarliste

Bei der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller eine Inventarliste ausfüllen. Die Inventarliste muss alle zum Verkauf oder zur Ausstellung vorgesehenen Artikel und Tiere einschließlich ihrer Art und Menge enthalten.

Sie können Ihre Inventarliste bis zum Tag der Messe aktualisieren. Jede Änderung wird sofort auf der Besucherseite der SLO-EXO veröffentlicht.

Bitte füllen Sie Ihre Inventarliste vor Ihrer Anreise so vollständig und genau wie möglich aus. Tragen Sie alle erforderlichen Informationen sorgfältig ein. Vor Beginn der Messe muss die Inventarliste vollständig ausgefüllt sein.

Eine Abgabe der Inventarliste vor Ort auf der Messe ist nicht möglich.

Wir empfehlen, Ihrer Transportgenehmigung ebenfalls eine Kopie der Inventarliste beizufügen. Dies kann hilfreich sein, falls Sie während des Transports von der Polizei kontrolliert werden.

Im Falle einer veterinärrechtlichen Kontrolle übermitteln die Veranstalter die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.


WICHTIGER HINWEIS

Aussteller können ohne eine vollständig ausgefüllte Inventarliste nicht an der Messe teilnehmen.

Alle in der Inventarliste aufgeführten Tiere müssen auch auf der Messe präsentiert werden. Von jeder aufgeführten Tierart muss mindestens ein Exemplar ausgestellt werden.

Wenn Sie Tiere verkaufen, die nicht in der Inventarliste aufgeführt oder an Ihrem Stand ausgestellt sind, werden Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen.


Aufbauzeiten

Wann kann ich meinen Ausstellungsstand aufbauen?

Sie können Ihren Ausstellungsstand zu folgenden Zeiten vorbereiten:

  • am Tag vor der Veranstaltung von 20:00 bis 24:00 Uhr;
  • am Veranstaltungstag von 05:00 bis 08:00 Uhr.

Ihr Ausstellungsstand muss spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und einsatzbereit sein.

Ausnahmen

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.

Kennzeichnung von Transportbehältern und Käfigen

Transportbehälter oder Käfige müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name des Besitzers;
  • wissenschaftlicher (lateinischer) Name des Tieres;
  • Angaben zum Züchter;
  • Geschlecht des Tieres;
  • Status gemäß der CITES-Liste, einschließlich der EU-Verordnung (EG) Nr. 338/97, Anhang A und Anhang B;
  • Informationen über die besonderen Eigenschaften des Tieres, seine Ernährung sowie den sachgerechten Umgang mit ihm;
  • Preis.

Wir empfehlen außerdem, die voraussichtliche Endgröße des Tieres anzugeben.

Ausnahmen

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.

Kennzeichnungspflichtige Tierarten

Gemäß den Vorschriften über die Kennzeichnung wild lebender Tiere in Gefangenschaft (Amtsblatt Nr. 58/2004) besteht für bestimmte Tierarten eine Kennzeichnungspflicht.

Dies gilt für Arten aus den Gruppen der Säugetiere, Vögel und Reptilien, die in folgenden Vorschriften aufgeführt sind:

  • Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels;
  • Anhang 1 der Verordnung über geschützte wild lebende Tierarten;
  • bestimmte Vogelarten;
  • Tiere des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates, sofern sie Bestandteil einer Zuchtgruppe sind.

Ausnahmen

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.

Wichtiger Hinweis zu tiefgefrorenen Mäusen und Ratten

Der Verkauf tiefgefrorener Mäuse und Ratten als Futter für Reptilien erfordert besondere Sorgfalt.

Für die Zucht und Tötung der Tiere müssen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die geltenden Vorschriften und Genehmigungen entsprechen den Regelungen für Schlachttiere.

Falls in Ihrem Herkunftsland für den Verkauf oder Vertrieb tiefgefrorener Tiere besondere Dokumente vorgeschrieben sind, müssen Sie diese bei sich führen.

Ausnahmen

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.

Verkaufsvorschriften

Die gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf durch Unternehmen, Einzelpersonen und Vereine finden Sie auf der Website der slowenischen Finanzverwaltung (FURS – Finanzverwaltung der Republik Slowenien).

Aussteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Aussteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen vor der Teilnahme an der SLO-EXO zusätzliche steuerliche Anforderungen erfüllen.

  • Sie müssen eine slowenische Steuernummer beantragen.
  • Beantragen Sie Ihre slowenische Steuernummer mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung.
  • Anschließend müssen Sie eine Registrierkasse verwenden oder – sofern gesetzlich zulässig – eine gebundene Rechnungsmappe (vezana knjiga računov) nutzen.
  • Nach der Messe müssen Sie Ihre auf der Veranstaltung erzielten Einnahmen der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) melden.

Hinweis: Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse oder einer gebundenen Rechnungsmappe richtet sich nach den jeweils geltenden slowenischen Steuervorschriften und dem rechtlichen Status des Ausstellers.

Sponsoren und Partner

Die SLO-EXO wird von Partnern und Sponsoren unterstützt, die mit ihrem Engagement zur erfolgreichen Durchführung der Messe beitragen. Wenn Sie Sponsor werden oder eine Partnerschaft mit uns eingehen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Erklärung bei der Anmeldung und rechtlicher Hinweis

Mit der Anmeldung über das Online-Formular erklären Sie, dass:

  • Sie den Bedingungen, Regeln und gesetzlichen Vorschriften für exotische Tiere in der Republik Slowenien und der Europäischen Union zustimmen;
  • Sie die in der Republik Slowenien und der Europäischen Union geltenden Vorschriften, Richtlinien und Gesetze einhalten werden;
  • Sie die Regeln der SLO-EXO befolgen werden;
  • Sie die Vorschriften zur Rechnungsstellung und zur Verwendung von Registrierkassen einhalten werden, sofern diese auf Ihre Geschäftstätigkeit Anwendung finden;
  • Sie die volle Verantwortung für Verstöße gegen geltende Vorschriften oder gesetzliche Bestimmungen übernehmen.

Für alle Angelegenheiten, die in den Regeln der SLO-EXO nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die Gesetze der Republik Slowenien sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Etwaige Streitigkeiten werden nach Möglichkeit zunächst einvernehmlich beigelegt. Ist dies nicht möglich, ist das sachlich zuständige Gericht in Maribor für die Entscheidung zuständig.

Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Da sich gesetzliche Anforderungen ändern können, empfehlen wir, sich vor der Teilnahme bei den zuständigen Behörden oder über die angegebenen offiziellen Informationsquellen über die aktuellen Vorschriften zu informieren.

Nützliche rechtliche Informationen und Dokumente

Den folgenden Links sind für Händler, Züchter und Aussteller der SLO-EXO relevant:

  • CITES
  • Anforderungen an die Haltung von Tieren in Gefangenschaft (slowenische Gesetzgebung)
  • Vorschriften für den gewerblichen Umgang mit Exemplaren geschützter einheimischer Arten
  • Naturschutzfachliche Risikobewertung
  • Meldepflicht für neu gehaltene Tiere
  • Tierzucht
  • Kennzeichnung von Tieren
  • Einfuhrbeschränkungen
  • Rechtsvorschriften über die Haltung und Pflege wildlebender Tiere in Gefangenschaft
  • Musterformular zur Anmeldung eines exotischen Tieres (PDF)

Das Musterformular im PDF-Format wird beispielsweise benötigt, wenn Sie ein Tier auf der Messe ausstellen möchten.

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