

Werden Sie Aussteller auf der Internationalen Messe für exotische Tiere in Slowenien. Informieren Sie sich über die Anmeldung, Standpreise, Aufbauzeiten, erforderliche Dokumente und Teilnahmebedingungen.
Vor der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
Alle Aussteller der SLO-EXO sind verpflichtet, die allgemeinen Regeln der Messe einzuhalten.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anmeldung auch auf den folgenden allgemeinen Informationsseiten zur Veranstaltung:
Bei der Anmeldung müssen Sie eine Standfläche auswählen und die Anzahl der benötigten Verkaufstische angeben.
Bei der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller eine Inventarliste ausfüllen. Die Inventarliste muss alle zum Verkauf oder zur Ausstellung vorgesehenen Artikel und Tiere einschließlich ihrer Art und Menge enthalten.
Sie können Ihre Inventarliste bis zum Tag der Messe aktualisieren. Jede Änderung wird sofort auf der Besucherseite der SLO-EXO veröffentlicht.
Bitte füllen Sie Ihre Inventarliste vor Ihrer Anreise so vollständig und genau wie möglich aus. Tragen Sie alle erforderlichen Informationen sorgfältig ein. Vor Beginn der Messe muss die Inventarliste vollständig ausgefüllt sein.
Eine Abgabe der Inventarliste vor Ort auf der Messe ist nicht möglich.
Wir empfehlen, Ihrer Transportgenehmigung ebenfalls eine Kopie der Inventarliste beizufügen. Dies kann hilfreich sein, falls Sie während des Transports von der Polizei kontrolliert werden.
Im Falle einer veterinärrechtlichen Kontrolle übermitteln die Veranstalter die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.
WICHTIGER HINWEIS
Aussteller können ohne eine vollständig ausgefüllte Inventarliste nicht an der Messe teilnehmen.
Alle in der Inventarliste aufgeführten Tiere müssen auch auf der Messe präsentiert werden. Von jeder aufgeführten Tierart muss mindestens ein Exemplar ausgestellt werden.
Wenn Sie Tiere verkaufen, die nicht in der Inventarliste aufgeführt oder an Ihrem Stand ausgestellt sind, werden Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Sie können Ihren Ausstellungsstand zu folgenden Zeiten vorbereiten:
Ihr Ausstellungsstand muss spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und einsatzbereit sein.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Transportbehälter oder Käfige müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Wir empfehlen außerdem, die voraussichtliche Endgröße des Tieres anzugeben.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Gemäß den Vorschriften über die Kennzeichnung wild lebender Tiere in Gefangenschaft (Amtsblatt Nr. 58/2004) besteht für bestimmte Tierarten eine Kennzeichnungspflicht.
Dies gilt für Arten aus den Gruppen der Säugetiere, Vögel und Reptilien, die in folgenden Vorschriften aufgeführt sind:
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Der Verkauf tiefgefrorener Mäuse und Ratten als Futter für Reptilien erfordert besondere Sorgfalt.
Für die Zucht und Tötung der Tiere müssen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die geltenden Vorschriften und Genehmigungen entsprechen den Regelungen für Schlachttiere.
Falls in Ihrem Herkunftsland für den Verkauf oder Vertrieb tiefgefrorener Tiere besondere Dokumente vorgeschrieben sind, müssen Sie diese bei sich führen.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Die gesetzlichen Vorschriften für den Verkauf durch Unternehmen, Einzelpersonen und Vereine finden Sie auf der Website der slowenischen Finanzverwaltung (FURS – Finanzverwaltung der Republik Slowenien).
Aussteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen vor der Teilnahme an der SLO-EXO zusätzliche steuerliche Anforderungen erfüllen.
Hinweis: Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse oder einer gebundenen Rechnungsmappe richtet sich nach den jeweils geltenden slowenischen Steuervorschriften und dem rechtlichen Status des Ausstellers.
Die SLO-EXO wird von Partnern und Sponsoren unterstützt, die mit ihrem Engagement zur erfolgreichen Durchführung der Messe beitragen. Wenn Sie Sponsor werden oder eine Partnerschaft mit uns eingehen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mit der Anmeldung über das Online-Formular erklären Sie, dass:
Für alle Angelegenheiten, die in den Regeln der SLO-EXO nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die Gesetze der Republik Slowenien sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Etwaige Streitigkeiten werden nach Möglichkeit zunächst einvernehmlich beigelegt. Ist dies nicht möglich, ist das sachlich zuständige Gericht in Maribor für die Entscheidung zuständig.
Rechtlicher Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Da sich gesetzliche Anforderungen ändern können, empfehlen wir, sich vor der Teilnahme bei den zuständigen Behörden oder über die angegebenen offiziellen Informationsquellen über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
Den folgenden Links sind für Händler, Züchter und Aussteller der SLO-EXO relevant:
Das Musterformular im PDF-Format wird beispielsweise benötigt, wenn Sie ein Tier auf der Messe ausstellen möchten.
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