

Werden Sie Aussteller auf der Internationalen Messe für exotische Tiere in Slowenien. Informieren Sie sich über die Anmeldung, Standpreise, Aufbauzeiten, erforderliche Dokumente und Teilnahmebedingungen.
Vor der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
Alle Aussteller der SLO-EXO sind verpflichtet, die allgemeinen Regeln der Messe einzuhalten.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anmeldung auch auf den folgenden allgemeinen Informationsseiten zur Veranstaltung:
Bei der Anmeldung müssen Sie eine Standfläche auswählen und die Anzahl der benötigten Verkaufstische angeben.
Bei der Anmeldung zur SLO-EXO muss jeder Aussteller eine Inventarliste ausfüllen. Die Inventarliste muss alle zum Verkauf oder zur Ausstellung vorgesehenen Artikel und Tiere einschließlich ihrer Art und Menge enthalten.
Sie können Ihre Inventarliste bis zum Tag der Messe aktualisieren. Jede Änderung wird sofort auf der Besucherseite der SLO-EXO veröffentlicht.
Bitte füllen Sie Ihre Inventarliste vor Ihrer Anreise so vollständig und genau wie möglich aus. Tragen Sie alle erforderlichen Informationen sorgfältig ein. Vor Beginn der Messe muss die Inventarliste vollständig ausgefüllt sein.
Eine Abgabe der Inventarliste vor Ort auf der Messe ist nicht möglich.
Wir empfehlen, Ihrer Transportgenehmigung ebenfalls eine Kopie der Inventarliste beizufügen. Dies kann hilfreich sein, falls Sie während des Transports von der Polizei kontrolliert werden.
Im Falle einer veterinärrechtlichen Kontrolle übermitteln die Veranstalter die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde.
WICHTIGER HINWEIS
Aussteller können ohne eine vollständig ausgefüllte Inventarliste nicht an der Messe teilnehmen.
Alle in der Inventarliste aufgeführten Tiere müssen auch auf der Messe präsentiert werden. Von jeder aufgeführten Tierart muss mindestens ein Exemplar ausgestellt werden.
Wenn Sie Tiere verkaufen, die nicht in der Inventarliste aufgeführt oder an Ihrem Stand ausgestellt sind, werden Sie von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Sie können Ihren Ausstellungsstand zu folgenden Zeiten vorbereiten:
Ihr Ausstellungsstand muss spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und einsatzbereit sein.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Transportbehälter oder Käfige müssen mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Wir empfehlen außerdem, die voraussichtliche Endgröße des Tieres anzugeben.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Gemäß den Vorschriften über die Kennzeichnung wild lebender Tiere in Gefangenschaft (Amtsblatt Nr. 58/2004) besteht für bestimmte Tierarten eine Kennzeichnungspflicht.
Dies gilt für Arten aus den Gruppen der Säugetiere, Vögel und Reptilien, die in folgenden Vorschriften aufgeführt sind:
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Hinweis: Der englische Ausgangstext enthält einige Dopplungen (z. B. certain bird species und some species of birds sowie die wiederholte Nennung der Verordnung (EG) Nr. 338/97). Falls dieser Text nicht wörtlich aus einer Rechtsvorschrift übernommen wurde, empfiehlt es sich, die Quelle zu prüfen und die Aufzählung vor der Veröffentlichung zu bereinigen.
Der Verkauf tiefgefrorener Mäuse und Ratten als Futter für Reptilien erfordert besondere Sorgfalt.
Für die Zucht und Tötung der Tiere müssen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die geltenden Vorschriften und Genehmigungen entsprechen den Regelungen für Schlachttiere.
Falls in Ihrem Herkunftsland für den Verkauf oder Vertrieb tiefgefrorener Tiere besondere Dokumente vorgeschrieben sind, müssen Sie diese bei sich führen.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Änderung den Veranstaltern rechtzeitig mitgeteilt und von ihnen ausdrücklich genehmigt wurde.
Laws governing sales by companies, individuals, and clubs are listed on the website of FURS Slovenia: Financial Administration of the Republic of Slovenia.
Foreign EU residents must follow additional tax requirements before participating in SLO-EXO.
SLO-EXO is supported by partners and sponsors who help make the expo possible. If you want to become a sponsor or you have a partnership proposal, please do not hesitate to contact us here.
By registering through the online form, you declare that:
For all matters not expressly mentioned in the SLO-EXO rules, the laws of the Republic of Slovenia and European regulations apply.
All conflicts will be resolved internally where possible. If this is not possible, the competent court in Maribor will resolve the conflict.
The following links are relevant for SLO-EXO vendors, breeders, and exhibitors:
The example PDF is required in cases where, for example, you would like to exhibit an animal.
Secure your table and be part of the biggest exotic animal expo in the region.