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Tiere, die gekennzeichnet werden müssen:

- In Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Kennzeichnung von Wildtieren in Gefangenschaft (Amtsblatt 58/2004) hat zu Tierarten von Gruppen von Säugetieren, Vögeln und Reptilien markiert werden, die aufgeführt sind:

  • Anhang A der Verordnung (EG) Nr 338/97 über den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen durch Überwachung des Handels regeln.
  • Anhang 1 der Verordnung über die geschützten Wildtierarten.
  • Bestimmte Arten von Vögeln.
  • Tiere, die in Anhang B der Verordnung (EG) Nr 338/97 enthalten sind, die in der übergeordneten Gruppe von Tieren in Zuchttätigkeit enthalten sind.

ACHTUNG !!

Der Verkauf von gefrorenen Mäusen und Ratten als Futter für Reptilien:
Es ist notwendig, eine Genehmigung für die Zucht und das Töten von Tieren zu erhalten, wenn das in ihrem Land Nötig ist.

Web links

LAW ON THE SALE

Gesetze über den Verkauf in Slowenien stellen klar,, das eine Firma eine Steuer Kasse braucht. Alle Informationen sidn au der Internet Seite FURS Slowenien.


EU MITGLIDER

  • Mindestens 3 Wochen vor Anreise, müssen sie eine slowenische Steuernummer beantragen.
  • Dann können sie eine Steuer Kasse beantragen.

Nach der Expo müssen si ihre Einnahmen melden und Steuer zahlen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall Kontakt.

Antwort von PARS auf den folgenden Link