Anmeldungen für SLO-EXO
PREISLISTE
Verkaufstisch: 35 EUR
Verkaufstisch Firma: 45 EUR
Elektrizität: 10 EUR
Kein Nachlass und maximal 2 Eintrittskarten für Austeller in Preis inbegriffen.
Extra Eintrittskarte: 10 EUR
Wer wir sind
Wir sind ein Verein und sind schon 20 Jahre aktiv. Im Oktober 2010 haben wir erfolgreich die erste SLO-EXO Börse an dem Ljubljana Messegelände ausgeführt, danach folgten noch mehr als 20 solcher Börsen. In Jahr 2013 haben wir SLO-EXO nach Maribor verlegtet.
Liebe Austeller
bitte lesen sie alle von uns unten geschriebenem regeln.
Was ist SLO-EXO?
SLO-EXO ist die einzige internationale Terraristic und Aquaristik Börse in Slowenien. Das ist die erste internationale Ausstellung von exotischen Tieren in Slowenien. Mehr als 40 Aussteller aus Europa werden auf der Ausstellungsfläche präsentiert. Sie bieten verschiedene Arten von exotischen Tieren, Fischen, Ausrüstung, Bücher. Auch das ganze Zubehör für das außergewöhnliche Hobbie, ist immer in Angebot. Wir sind eine kleine Börse aber sehr spezifisch.
Wie melde ich mich als Austeller an?
Auf die Börse können Sie sich voll automatisch über unseren Online-Formular anmelden. Alle Informationen werden sie sofort über eine Mail bekommen. (Eine Anmeldung über die Mail, ist nicht mehr möglich). Sie können Ihr Profil, Verkaufsprogramm, Kontaktinformationen allein erneuern. Alle Erneuerungen werden sofort angezeigt sein (wzb; das verkaufsprogram).
Registrierung auf SLO-EXO:
- Erstellen Sie Ihr Profil „Aussteller“ auf der Website des SLO-EXO (erforderlich)
Sie erstellen Ihr Profil, Verkaufsprogramm, Kontaktinformationen, Firmenlogo, Bild-Anbieter ... - Auf der Messe können Sie nur über unser Online-Formular anmelden, in dem Sie alle notwendigen Informationen eingeben.
- Inventarliste; Wenn Sie auf SLO-EXO web Seite einloggen, müssen Sie ein Formular ausfüllen, der den Verkauf von Gegenständen und Tieren anzeigt (Art und Menge). Die Liste kann vor den Beginn der Messe verändert werden. Sobald Sie Ihre Anmeldung bestätigen, wird die Liste auf der Website SLO-EXO-Besucher automatisch angezeigt. So kann jeder Besucher Ihren Verkaufsprogramm sehen. Daher bitten wir, dass sie ihr Verkaufsprogramm so Schell es geht in die Tabelle einschreiben. Bevor Sie auf der Börse ankommen, müssen die Inventurliste 100% stimmen. Wir empfohlen; Wenn sie Tiere transportieren, sollten sie im Falle einer Polizei Kontrolle, zusätzlich zu der Genehmigung und Transportbescheinigung, eine Kopie der Inventurliste mithaben.
- Im Fall der Veterinär Inspektion Kontrolle, muss ihre Liste stimmen. WICHTIG: Inventarliste ist erforderlich um an der Börse teilnehmen zu können. Alle Tiere, die auf der Liste sind, müssen auch präsentiert werden. Mindestens ein stuck pro art. Im Fall des Verkaufs von Tieren, die auf dem Verkaufstisch nicht präsentiert werden, wird der Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Mit der Registrierung an der Börse erkläre Ich das:
- Ich mit den Bedingungen, Regeln und Rechtsvorschriften, im Bereich; Verkauf von exotischen Tieren und Zubehör, übereinstimme.
- Ich mit Richtlinien und Gesetzen, die in der EU und den Regeln der SLO-EXO Börse, Übereinstimme.
- IIch die Regeln für die Rechnungsstellung (Steuerkasse) berücksichtige, wenn diese Tätigkeit in meinen Fall notwendig ist.
- IIch die volle Verantwortung für die Verletzung von Regeln und Gesetzen übernehme.
- IIch alle SLO-EXO regeln, die EU-Gesetze und die slowenischen Gesetze betreffend den Verkauf von exotischen Tieren und Zubehör, gelesen und verstanden habe.
- IIch für die Sicherheit von Tieren und Besuchern an meinen Ausstellungsplatzt verantwortlich bin.
- IMeine Tiere alle nötige Dokumente haben, wenn das nötig ist.
- IAlle von mir ausgestalten Tiere, wenn nötig, die nötigen Markierung haben (Chip, Foto, Dokument).
- IAlle Tiere, die Ich auf der Expo präsentieren werden, auf der »Inventarliste« angegeben sind,
- IIch genaue Informationen über mich und andere Verkäufer, über Tiere und andere Elemente, die Ich verkaufen werde, angegeben habe.
- Ich alle erforderlichen Genehmigungen im Land meiner Herkunft habe, betreffend der Tiere, die ich auf SLO-EXO zu verkaufen anbiete.
Für Alle Regeln, die nicht spezifisch auf der SLO-EXO web Seite angezeigt sind, gelten die Regeln und Gesetzte von Slowenien und der EU. Alle Missverständnisse versuchen wir am Ort zu regeln, wenn das möglich ist, andernfalls ist das Gericht in Maribor dafür zuständlich
Preisliste für Verkaufstische:
BEZAHLUNG IN VORHAUS
Verkaufstisch: 35 EUR
Verkaufstisch Firma: 45 EUR
Extra Eintrittskarte: 10 EUR
(2 Eintrittskarten für Austeller in Preis inbegriffen)
Was passiert, wenn ich für die Tische in voraus zahle und an SLO-EXO nicht teilnehme
- Der Austeller muss die Tische in 14 Tagen nach der Anmeldung an die Börse, bezahlen. Wenn es weniger als 14 Tage zur Börsenstart sind, dann muss die Zahlung bis spätestens 1 Tag nach der Anmeldung erfolgen.
- 100% - Volle Zurückerstattung, wenn die Reservierung 10 Tage vor der Börse storniert wird (Mail oder Anruf)
- 50% Zurückerstattung, wenn die Reservierung bis 5 Tage vor der Börse storniert wird.
- 30% Zurückerstattung, wenn die Reservierung bis 4-2 Tage vor der Börse storniert wird.
- 0% - Keine Zurückerstattung wenn die Reservierung 1-0 Tage vor der Börse storniert wird.
- Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tage nach der Durchführung der Börse.
ALGEMEINE REGELN SLO-EXO
- Der Ausstellungplatz soll nicht höher als 1,8m sein, zusammen mit dem Verkaufstisch.
- Hinter, unter oder vor dem Ausstellungplatz ist es verboten Produkte oder Tiere zum Verkauf anzubieten (ausgenommen sind Größere Aussteller die mehr als 6 Tische oder eine Insel reservieren).
- Produkte und Tiere, die nicht ausgestellt sind, können nicht verkauft werden. Mindestens 1 stuck muss ausgestellt sein.
- Der Verkauf von Tieren und Zubehör vor dem Start der Börse ist untersagt (vor 09.00 Uhr)
- Der Verkauf von Tieren oder Zubehör vor dem Ausstellungsplatzt – draußen, ist strengstens untersagt. Der Austeller wird sofort aus der Börse ausgeschlossen.
- Aus dem Ausstellungsgelände dürfen die Käufer die Tiere nicht ohne einen passende schützt-box raustragen. Die „boxen“ für die Tiere muss der Austeller mit dem Tier zusammenverkaufen.
- Wen sie als eine Firma auftreten, müssen sie eine Steuer Kasse benutzen, die in Slowenien Pflicht ist.
- Bis 08.00 Uhr, müssen sie ihren Verkaufs Inventar in den Ausstellungsraum reinbringen. Ab 8.00 Uhr können sie ihren verkaufsplatzt einrichten. Die Ausstellungsfläche, Tiere und Geräte müssen sicher installiert sein, Ausstellungsraum soll nicht schlecht riechen-Sauberkeit. Zusätzliche Beleuchtung müssen sie mitbringen (bitte bringen sie auch Tischdecken mit).
- Für die Organisierung ihrer Ausstellungsfläche müssen sie selber sorgen. Auch für genügend Kabel, andere Materialien, Heizung Geräte (alles dass sie benötigen um an der Börse ausstellen zu können).
- Nach 8.00 Uhr morgens, können sie keine Tiere oder Produkte mehr in dem Ausstellungsplatz reinbringen.
- In fall einer Verletzung von Tieren oder Zubehör, ist der Täter verantwortlich.
- Wenn ein Tier flieht und das Tier oder ein Mensch kommt zum Schaden, tragt die Konsequenzen der Tierbesitzer – Austeller.
- Es ist verboten die Tiere anzufassen. Im Falle einer Verletzung, verursacht durch die Tiere (Allergien, Bisse, etc.), haftet der Verkäufer für die Folgen.
- Der Verkauf an Besucher unter 16 Jahren ist nicht erlaubt.
- Der Verkauf von Giftschlangen ist strengstens untersagt.
- Die Tiere aus ihren Behältern zu nehmen ist verboten.
- Öffnung von Tierbehältern ist untersagt.
- Der Eintritt zur Börse ist auf eigene Gefahr.
- Rauchen und offene Getränke sind in dem Ausstellungsplatz verboten.
Allgemeine Infos beim Verkauf von Tieren.
- Der Verkäufer ist für seinen Verkaufstand und die Tiere die er ausstellt, verantwortlich
- Nur gesunde Tiere Können verkauft werden.
- Tiere Müssen regeln gemäß – sicher platziert sein.
- Den Käufer müssen die Austeller die Grundkenntnisse für die Pflege, Betreuung und Biologie der Tiere überreichen.
- Alle Tiere müssen in der für sie bestimmten Umgebung verkauft und ausgestellt sein. So müssen Tiere die in einer nassen Umgebung leben, auch in solcher verkauft werden.
- Die Tiere die auf der CITES Liste stehen(A), müssen mit CITES Dokumenten Verkauft werden.
- Die Tiere die auf der CITES Liste stehen(B), müssen nicht mit Dokumenten Verkauft werden, aber wir empfehlen ein CERTIFICATE OF ORIGIN den Käufer zu überreichen.
- Bei einer Flucht von Tieren, unsachgemäßer Umgang mit Tieren, Schäden an Tieren, bitten wir sie uns sofort über den Fall zu benachrichtigen.
- Öffnen der Behälter von giftige Tieren ist streng untersagt. Der Aussteller wird sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Es ist verboten Tiere zu verkaufen, die in der Wildnis gefangen wurden.
- Markierung von Tieren muss auf die vorgeschriebene weise erledigt sein; Mikrochip, Ring, Beschreibung.
- Die Ausnahme, wenn das Tier nicht gekennzeichnet werden: Wenn leichter als 200 Gramm, die jungen Schildkröten aus dem unteren flachen Teil der Schale (die so genannte Plastron) von weniger als 100 von weniger als 100 mm.
- Die Listen vass sie Verkaufen können und was verboten ist auf unseren Web Seite zu lesen, unter: Gesetzgebung / Hinweise
- Verkaufen von Chamäleon ist erlaubt Aber die Tiere dürfen nur in horizontalen Boxen präsentiert werden/Terrarien.
- Der Verkauf von einheimischen geschützten Tier Arten, ist mit entsprechenden Unterlagen ERLAUBT. Beim Verkauf eines Tieres muss eine Bescheinigung SI begleitet werden.
- Tiere, die unter der CITES geschützt sind und in Anhang B der Verordnung (EG) Nr 338/97 aufgeführt sind, dürfen ohne Papiere verkauft werden.
- Die Tiere müssen einzeln verpackt sein.
- Alle Tiere müssen in der für sie bestimmten Umgebung verkauft und ausgestellt sein.
- Wassertiere müssen in Wasser verkauft werden.
- Säugetiere müssen in den Verkaufs Behältern eine angemessene Grundlage haben (Heu, etz.). Nur gesunde Tiere können verkauf werden.
- Sichere Anbringung von Tier Behältern. Boxen auf dem Tisch zu Kleben wird nicht empfohlen.
In dem Fall, dass die Regeln nicht eingehalten Verden, kann der Austeller aus der Börse ausgeschlossen werden und kann in Falle einer Inspektion Kontrolle auch eine Geld strafe bekommen.
Größe von Tierbehälter
- Eidechsen; Behälter muss mindestens so groß (100%) sein wie die Eidechse (Schwanz inklusivere)
- Amphibien; Behälter muss mindestens 150% der Größe des Tieres haben.
- Schlange; Behälter muss mindestens 50% der Länge des Tieres haben.
- Schildkröten; Behälter müssen mindestens 200% der Größe der Schale haben.
- Mäuse und Ratten müssen Wasser und Futter in den Behältern haben. Max 6 Tiere können in einen Behälter blieben(es gibt Ausnahmen)
- Falls Sie Mängel bemerken, melden sie die sofort
- Die Behälter der Tiere Müssen sauber sein.
ACHTUNG !!!
Wenn Sie Zugefrorene Ratten und Mäuse verkaufen wollen, müssen Sie die entsprechende Dokumentation erhalten und an der Börse mithaben
Falls Sie irgendwelche Fehler bemerken, informieren sie bitte uns sofort, dass gemäß reagieren können. Zum Beispiel: Sauberkeit, schlecht gehaltene Tiere, Gefährliche Gegenstände an den Ausstellungstischen, ect.
Achtung Beim Transport von Tieren
(Für den Transport von Tieren zur Ausstellung jeden einzelnen beantwortet)
Es gibt einige Richtlinien. Auf Grund der möglichen Komplikationen im Falle von Polizeikontrollen, empfehlen wir ihnen die Transportbescheinigung auszufüllen. Im Falle von Kontrollen, wird es die Arbeit der Polizei erleichtern und erspart Ihnen Unannehmlichkeiten. Die Inventur liste legen sie zu.
Die von Uns geschickte Transportbescheinigung ist nicht ein Formelles Dokument. Es ist ein von uns kreiertes Dokument, das helfen kann.
- Wenn sie mehr als 5 Tiere Transportieren, müssen sie eine Transportbescheinigung haben. Es betrifft nur Privatbesitzer, kommerzieller Transport nicht.
- Die Tiere können nur mit dem Besitzer Transportiert werden.
- Bitte Transportieren sie die Tiere gewissenhaft und machen sie regelmäßige Stopps.
- Die Transportbescheinigung muss in falle von Transport der länger als 55 Km ist, ausgefühlt sein (sie fühlen sie selber aus).
- Für Tiere, die notwendigen Unterlagen haben, müssen diese während des Transports miteinander sein (CITES).
Wann kann ich meinen Verkaufsplatz einrichten
- Einen Tag vor der Börse (Vorher mit Organisatoren regeln)
- Tag der Börse 05.00 - 08.00 Uhr am morgen-vor der Börs
Ausnahmen: Wenn die Änderung bei den Organisatoren gemeldet ist und sie bestätigt wird, mindestens einen Tag vor der Messe.
Verlassen der Börse vor dem Ende (vor 16.00 Uhr)
Im Fall, dass Sie die Börse vorzeitig verlassen wollen, müssen Sie uns bei der Anwendung an die Börse über ihren Plan benachrichtigen und wir endscheiden ob wir ihre Anmeldung akzeptieren. Andernfalls erlauben wir keine Bereinigung des Ausstellungsraumes. Für den Fall, dass Wir Anfrage akzeptieren, müssen sie zusätzlich eine Gebühr von 30 EUR zahlen, die bei der Registrierung in Rechnung gestellt wird. Wir geben Ihnen einen Ausstellungplatz in der Nähe der Ausgang, so dass sie ungestört packen können Die Börse vor 14:00 Uhr zu verlassen ist nicht möglich.
DIE REGELN WERDEN STRIKT KONTROLLIERT WERDEN. WIR ÜBERPRÜFEN STRENGSTENS ALLE ANGEGEBENEN REGELN UND IN FALLE VON DEREN MISSACHTUNG WERDEN WIR SOFORT REAGIEREN. SO BITTEN WIR SIE, ALLE REGELN DER MESSE UND RECHTLINIEN ZU BEFOLGEN. INSBESONDERE WERDEN WIR ACHT AUF DIE GRÖSSE VON TIER BEHÄLTER, TIERSCHUTZES UND CITES PAPIERE GEBEN